Gemäss Beschluss des Bundesrats können ambulante medizinische Praxen – darunter Physiotherapeuten und Medizinische Masseure – ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Behandlungen und Untersuchungen entstehen können